WAS DU ÜBER DEINE FIRMENADRESSE WISSEN SOLLTEST!
- Welche Verpflichtungen habe ich als Unternehmer in Bezug auf meine Firmenadresse?
Unternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen grundsätzlich auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, die auf Papier oder in sonstiger Form an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, das Unternehmen, die Rechtsform, den Sitz und die Firmenbuchnummer des Unternehmers vermerken. Es sei darauf hingewiesen, dass der Sitz die politische Gemeinde ist und nicht eine bestimmte Adresse. Nicht eingetragene Unternehmen müssen in schriftlichen Mitteilungen ihren Namen und den Standort ihres Gewerbes angeben.
- Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Adresse als Geschäftsanschrift nutzen?
Je nach einschlägigem Gesetz unterscheiden sich die Anforderungen rund um die Geschäftsanschrift. Die Geschäftsadresse muss sich grundsätzlich im Inland befinden und Sie müssen jederzeit per Post erreichbar sein (sog. „ladungsfähige Anschrift“).
- Kann ich mehrere Standorte / Geschäftsadressen unterhalten? Muss ich jede meiner Adressen im Firmenbuch eintragen?
Eintragungspflichtig in das Firmenbuch sind jedenfalls Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie Einzelunternehmen, die rechnungslegungspflichtig sind. Besteht keine Rechnungslegungspflicht, so kann sich der Einzelunternehmer freiwillig in das Firmenbuch eintragen lassen.
Es können mehrere Standorte betrieben werden, ein Unternehmen kann jedoch jeweils nur einen Sitz haben. Dieser (Haupt-) Sitz, der zum größten Teil auch Sitz der Unternehmensverwaltung ist, muss im Firmenbuch eingetragen werden. Ein Umzug ist jedoch grundsätzlich jederzeit möglich. An anderen Standorten gibt es sogenannte Niederlassungen. Diese sind ebenfalls im Firmenbuch eingetragen. Davon sind „bloße“ Betriebsstätten zu unterscheiden. Dies können einfache Verkaufsstellen, Lager, Verkaufsstellen oder dergleichen sein. Diese erfüllen in der Regel nicht die Kriterien einer Niederlassung. Die Eintragung beim Firmenbuchgericht kann in solchen Fällen zwar entfallen, eine Meldung nach unternehmensrechtlichen Vorschriften jedoch nicht. Die Unterschiede zwischen Sitz und Geschäftsadresse wurden bereits oben erläutert. Dies ist auch im Firmenbuch zu vermerken. Es ist klar, dass nicht mehrere Geschäftsadressen gleichzeitig verwendet werden können.
- Welche rechtlichen Verpflichtungen habe ich in Bezug auf die Anbringung eines Firmenschildes?
Gewerbetreibende müssen ihre Betriebsstätte kennzeichnen. Das „Firmenschild“ muss mindestens den Namen und den Gegenstand des Handels in gut sichtbarer Schrift enthalten. In der Praxis reicht auch ein kleines, aber gut lesbares Schild an der Klingel aus. Die Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht kann zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen führen. Es ist ratsam, ein Firmenschild an die (gemietete) Geschäftsadresse anzubringen, unabhängig davon, ob der Unternehmer sie regelmäßig besucht.
Die Antworten kommen von unserem Businesspartner BFN Rechtsanwälte GmbH. Wir bedanken uns herzlich für den fachlichen Input!
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